Recherche im Netz | Kapitel 6 | 1

Debatte

Hektor Haarkötter | Computer Assisted Reporting (CAR): Wie der Computer dem Journalismus hilft
Die deutschsprachigen Staaten Deutschland, Österreich und die Schweiz (die sog. DACH-Staaten) hinken deutlich hinterher, was „Open Data“ angeht. Immerhin hat Deutschland im Jahr 2006 einen Paradigmenwechsel vollzogen, was den Umgang mit Daten angeht: Galt vorher das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, gilt seitdem, dass der Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und der Zugang gewährt werden muss. Auf Bundesebene regelt dies das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch viele deutsche Bundesländer haben mittlerweile entsprechende Regelungen erlassen.

In der Schweiz ist mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) seit 2006 ein Anfang gemacht worden, die Transparenz von Verwaltungshandeln zu fördern und jeder Person das Recht auf Akteneinsicht zu gewähren. In Österreich gibt es zwar seit 1987 ein Auskunftspflichtgesetz. Allerdings ergibt sich daraus kein Auskunftsanspruch der Bürger, im Gegenteil: EU-weit einzigartig hat die Amtsverschwiegenheit in Österreich sogar Verfassungsrang!

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